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Peripherie-Geräte einer PC-Anlage regelmäßig keine geringwertigen Wirtschaftsgüter
Vor einiger Zeit hatte ein Finanzgericht entschieden, dass so genannte Peripherie-Geräte wie Drucker und Scanner geringwertige Wirtschaftsgüter darstellen. Damit wären die Aufwendungen für solche Geräte sofort abzugsfähig. Dieser Auffassung hat der Bundesfinanzhof widersprochen.
Das Gericht verweist auf die allgemein gültigen Regeln, die bei der Beurteilung von geringwertigen Wirtschaftsgütern eine Rolle spielen. Verliert ein Wirtschaftsgut, das zusammen mit anderen Wirtschaftsgütern genutzt wird, nach Trennung von diesen seine eigene Nutzungsfähigkeit, so fehlt es an einer wesentlichen Voraussetzung für ein geringwertiges Wirtschaftsgut. Die selbstständige Bewertungsfähigkeit von Zubehörgeräten einer Computeranlage reicht nicht aus, um sie als geringwertige Wirtschaftsgüter anzusehen.
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