I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Aufhebungsvertrag

Aufhebungsvertrag kein Haustürgeschäft

Wenn zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher durch mündliche Verhandlung an seinem Arbeitsplatz eine Vereinbarung geschlossen wird, kann dies als sogenanntes Haustürgeschäft ein Widerrufsrecht für den Verbraucher auslösen. Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr entschieden, dass der Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung über das Arbeitsverhältnis nicht als solches Haustürgeschäft anzusehen ist und der Arbeitnehmer daher kein gesetzliches Widerrufsrecht diese Aufhebungsvereinbarung betreffend hat. Diese Frage war bislang aufgrund der gesetzlichen Neufassung durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz sehr kontrovers diskutiert worden, weshalb die jetzige Klarstellung zu begrüßen ist.



Abwicklungsvertrag Neue Rechtsanwaltsvergütung