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Unfall mit betrieblichem Pkw auf Privatfahrt: Bewertung der Nutzungsentnahme
Ein Finanzgericht hatte vor einiger Zeit die Auffassung geäußert, die Folgerungen aus einem Unfall mit einem betrieblichen Pkw auf einer Privatfahrt seien steuerlich nicht zu berücksichtigen. Dies wurde nunmehr durch den Bundesfinanzhof revidiert.
Das Finanzgericht war davon ausgegangen, dass die Erstattung der Kaskoversicherung als privater Vorgang und die Differenz zwischen Buchwert und Schrotterlös durch eine Nutzungsentnahme neutralisiert werden müsse. Der Bundesfinanzhof folgt hier jedoch der Verwaltungsauffassung, wonach Kaskoentschädigung und Schrotterlös dem Buchwert gegenüber gestellt werden müssen und der übersteigende Betrag als betrieblicher Erlös zu erfassen ist.
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