I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
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FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Jahresabschluss: Zwangsgeld

Zwangsgeld bei Nichteinreichung des Jahresabschlusses

Kapitalgesellschaften sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse durch Einreichung beim Registergericht offen zu legen. Auf Antrag kann das Gericht hierfür eine Frist setzen, die allerdings nicht verlängerbar ist.

Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist kann gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs der Kapitalgesellschaft wegen pflichtwidrigen Unterlassens der rechtzeitigen Offenlegung ein Ordnungsgeld festgesetzt werden.

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Trier kommt es für die Festsetzung des Ordnungsgelds bei mehreren Geschäftsführern nicht auf die interne Geschäftsverteilung an. Auch das spätere Nachreichen der erforderlichen Unterlagen ändert an der Erhebung des Ordnungsgelds nichts mehr.



Pensionszusage Steuerfreie Entnahme