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Steuerfreie Entnahme eines zum Unternehmensvermögen einer GbR gehörenden, ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw unmittelbar vor der Veräußerung des Fahrzeugs
Bereits im Jahr 2002 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass ein Unternehmer, der einen Pkw ohne Vorsteuerabzug erworben hat, diesen kurz vor dem Verkauf umsatzsteuerfrei entnehmen darf. In dem entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer beim Verkauf keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und in der Steuererklärung vermerkt: „Steuerfreier Umsatz, Pkw wurde gebraucht von Privatperson gekauft“.
Nunmehr muss sich der Bundesfinanzhof erneut mit einem solchen Fall beschäftigen, weil ein Finanzamt die umsatzsteuerfreie Entnahme eines Pkw vor der Veräußerung durch eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nicht anerkennen will.
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte wie der Bundesfinanzhof entschieden, das Finanzamt hat aber Revision eingelegt.
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