I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
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Arbeitszimmer Hausmeister

Häusliches Arbeitszimmer eines Hausmeisters

Stellt ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit dar, sind alle Aufwendungen, die durch das Zimmer veranlasst sind, abzugsfähig.

Bis zu 1.250 Euro pro Jahr können diejenigen Arbeitnehmer oder Selbstständigen absetzen, die das Zimmer zu mehr als 50 v. H. beruflich/betrieblich nutzen oder denen ein anderer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung steht.

Das Finanzgericht Nürnberg hatte darüber zu entscheiden, ob ein Hausmeister, der nur in geringem Umfang Bürotätigkeiten verrichten musste, Aufwendungen für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten ansetzen kann. Das Finanzgericht versagte den Abzug der Aufwendungen für das Arbeitszimmer mit folgender Begründung:

Die Ausnahmeregelung “ein anderer Arbeitsplatz steht nicht zur Verfügung” gilt nur dann, wenn die berufliche Tätigkeit Büro- bzw. Schreibtischarbeiten in einem relevanten Umfang erfordert.

Bürotätigkeit in nur geringem Umfang, etwa zwei Stunden monatlich, erfordern bei einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis als Hausmeister kein häusliches Arbeitszimmer.





private Kfz: 1 v. H.-Regelung Auslandsübernachtungskosten