I. Steigender Fristendruck
II. Gesetzesvorhaben
III. Gestaltungshinweise für 2003
IV. Sozialvers., Lebensvers.
V. Zivilrecht
I. Steuerrechtliche Informationen/Hinweise
II. Sozialversicherung und Arbeitsrecht
III. Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer)
IV. Abgabenordnung, Strafrecht
V. Wirtschaftsrecht
Verkürzung d. Zahlungsschonfrist
steuerl. Identifikationsmerkmale
Jahresbescheinigungen
doppelte Haushaltsführung
elektronische Anmeldung
Lohnsteuer-Jahresausgleich
Ausstellung von Rechnungen
Rechnungen über Kleinbeträge
Fahrausweise als Rechnungen
Angaben in der Rechnung
Rechnungen aufbewahren
Ausweis der Umsatzsteuer
Vorsteuerabzug
Aufteilung von Vorsteuern
USt-Voranmeldung elektronisch
Haftung nicht abgeführte USt
Vorsteuerabzug Fahrzeuge
DEZEMBER 2004
NOVEMBER 2004
OKTOBER 2004
SEPTEMBER 2004
AUGUST 2004
JULI 2004
JUNI 2004
MAI 2004
APRIL 2004
MÄRZ 2004
FEBRUAR 2004
JANUAR 2004
DEZEMBER 2003
NOVEMBER 2003
OKTOBER 2003
SEPTEMBER 2003
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MÄRZ 2003
FEBRUAR 2003
JANUAR 2003

Ansparrücklage:

Buchmäßiger Nachweis bei Einnahmen-Überschussrechnung

Die Bildung einer Ansparrücklage erfordert eine hinreichende Konkretisierung der voraussichtlichen Investitionen. Der buchmäßige Nachweis muss auch bei einer Einnahmen-Überschussrechnung erbracht werden. Zu beachten ist, dass die Investitionen innerhalb der zweijährigen Investitionszeit noch getätigt werden können. Der Bundesfinanzhof hat deshalb die nachträgliche Bildung einer Ansparrücklage nicht gebilligt.

Für Einnahmen-Überschussrechner ist es ratsam, mit der Überschussrechnung eine Liste der geplanten Investitionen beim Finanzamt einzureichen. Die Ansparabschreibung oder die Auflösung der Ansparrücklage sind in der Überschussrechnung auszuweisen. Die Ansparrücklage kann erst zum Schluss des Wirtschaftsjahres bei der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung als Betriebsausgabe abgezogen werden.



Eigenheimzulage bei... Verlustabzug soll geändert werden